Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.
Kontierung und Erfassung der lfd. Geschäftsvorfälle
mtl. Lohn- und Gehaltsabrechnung